Entlastungsbetrag-Planer (131 €) – Pflegehilfe Hameln
Neu · 2025 131 €/Monat § 45a/45b SGB XI Kostenlos

💶 Entlastungsbetrag-Planer

Planen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat gezielt ein: Einsätze anlegen, Budgetverbrauch prüfen und Verfallfristen im Blick behalten – clientseitig und ohne Datenspeicherung.

Neu · 2025

Entlastungsbetrag-Planer (131 € / Monat)

Planen Sie Einsätze mit anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 45a/45b SGB XI), behalten Sie das Budget im Blick und vermeiden Sie Verfall.

131 € / Monat Clientseitig · keine Datenspeicherung Druck/PDF möglich
Einstellungen

Monat & Rahmen

Wir speichern Pläne pro Monat auf diesem Gerät.
EB nutzbar in PG 1–5.
Standard 131 € (ab 2025).
Optional – i. d. R. verwendbar bis 30.06. des Folgejahres (kassenabhängig).
Standard: 30.06. nächstes Jahr (prüfen!).

Positionen

Einsätze im gewählten Monat

Monat Bezeichnung Anbieter Preis/Std Min/Einsatz Eins./Monat Summe
Gesamt € 0,00

Tipp: Typische Position ist „Alltagshilfe zu Hause (AZUA)“ – z. B. 60 Min/Einheit. Der Planer rechnet Minuten → Stunden × Preis.

Ergebnis

Budget & Verfall

Verbrauch im Monat 0 %
Monatsbudget € 131,00
Geplante Summe € 0,00
Monatlicher Rest € 131,00
Start-Guthaben (Jahresanfang) € 0,00
vorauss. Guthaben nach diesem Monat € 0,00
Verfall-Datum:

Jahresüberblick
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Hinweis: Der Entlastungsbetrag kann i. d. R. für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Einsatzmöglichkeiten und Verfallsregeln können kassen-/landesrechtlich abweichen – bitte prüfen.

Beispiele für Positionen

  • Alltagshilfe zu Hause (AZUA) – z. B. 60 Min/Einsatz · Preis/Std nach Anbieter.
  • Niedrigschwellige Betreuungsangebote – z. B. Gruppenstunde 90 Min.
  • Haushaltsnahe Unterstützung – sofern anerkannt.

Monatsliste zum Download

Trage deine Einsätze ein und behalte Budget & Verfall im Blick. Öffnet in Excel, Numbers oder Google Sheets.

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Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag (131 €)

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundenes Budget der Pflegeversicherung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) nach § 45a/45b SGB XI. Seit 2025 beträgt er 131 € pro Monat.

Anspruch besteht in der Regel bei Pflegegrad 1–5 – unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Sachleistungen genutzt werden.

Für anerkannte AZUA-Leistungen, z. B. alltagsnahe Unterstützung zu Hause, Betreuungsangebote, Entlastung pflegender Angehöriger oder haushaltsnahe Hilfen – jeweils bei anerkannten Anbietern. Medizinische/pflegerische Behandlungspflege ist damit nicht finanzierbar.

Nicht genutzte Beträge können i. d. R. ins Folgejahr übernommen werden und verfallen meist am 30. 06. des Folgejahres (kassen-/landesrechtliche Abweichungen möglich). Bitte im Einzelfall bei Ihrer Pflegekasse prüfen. Unser Planer zeigt ein Verfall-Datum als Erinnerung an.

Entweder rechnet der anerkannte Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab (Belege/Leistungsnachweise erforderlich) oder Sie reichen Rechnungen zur Erstattung ein. Gern unterstützen wir bei der Auswahl und Antragstellung.

Nein. Der Entlastungsbetrag ist ein zusätzliches Budget. Das Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt. (Eine Kürzung entsteht nur bei Kombinationsleistungen durch Nutzung ambulanter Sachleistungen – siehe Kombi-Rechner.)

Der Planer arbeitet rein clientseitig und speichert Pläne nur lokal im localStorage Ihres Geräts. Es werden keine Daten übertragen. Sie können den Plan als PDF drucken/ablagefähig speichern.

Rechtlicher Hinweis: Die Rahmenbedingungen können je nach Pflegekasse/Landesrecht variieren. Verbindliche Auskunft erteilt Ihre Pflegekasse. Wir beraten gern persönlich.

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