Pflegeberatung nach § 7a und § 37.3 SGB XI
Eine fundierte Pflegeberatung hilft, passende Leistungen zu finden, Überforderung zu
vermeiden und Pflegesituationen rechtzeitig zu stabilisieren. PflegePur informiert Sie über
Ihre bundesweiten Ansprüche und Möglichkeiten.
궀궔궂궃 Gesetzliche Grundlagen
- § 7a SGB XI: Anspruch auf individuelle Beratung durch
Pflegekassen – z. B. bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit oder Veränderung der
Lebenssituation.
- § 37.3 SGB XI: Verpflichtende Beratungsbesuche bei
Pflegegeldbezug – regelmäßig (alle 6 oder 3 Monate) abhängig vom Pflegegrad.
결겱 Beratungsthemen
- Leistungsansprüche & Beantragung von Pflegegrad
- Alltagsorganisation, Wohnraumanpassung & Hilfsmittel
- Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige
- Koordination mit ambulanten Diensten oder Einrichtungen
굗굙굘 Regional beraten lassen
Nutzen Sie unser Pflegeportal, um qualifizierte Pflegeberaterinnen und -berater in Ihrer
Region zu finden – oft kostenfrei im Auftrag der Pflegekasse oder privat buchbar.
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